Instrumente der Umweltpolitik

Staatliche Massnahmen zur Erreichung von Umweltzielen.

  • Instrumente zur direkten Emissionssteuerung
    Emissionsabgaben: Der Staat legt für eine Region oder für das ganze Land einen Immissionswert fest und ermittelt die Emissionsmenge, die mit diesem Ziel noch vereinbar ist. Die wird dann so hoch angesetzt, dass gerade im notwendigen Ausmass Vermeidungsmassnahmen angeregt werden.
    Handelbare Emissionsrechte: Der Staat legt wie bei den Emissionsabgaben die Emissionsmenge fest und bringt in diesem Umfang Emissionsrechte in Umlauf.
    Verbote und Auflagen: Durch Verbote werden besonders gefährliche Umweltwirkungen untersagt. Auflagen (Gebote) schreiben den Wirtschaftssubjekten vor, in welchem Umfang Emissionen noch zulässig sind (Grenzwerte).
  • Instrumente zur indirekten Emissionssteuerung
    Produktnormen Beispiel: Katalysator - Produktabgaben
    Beispiel: Treibstoffsteuern
    Freiwillige Massnahmen,
    z.B. Branchenvereinbarung, Umweltlabels, Umweltmanagementsysteme.
  • Instrumente zur Regelung der Haftung
    Haftungsrecht: Haftungsregeln dienen einerseits einem gerechten Schadensausgleich zwischen Opfer und Täter, anderseits sind sie ein Instrument der Prävention. Die Schadenersatzsanktion hält potenzielle Täter zu sorgfältigem oder sonst wie schadenverhütendem Verhalten an.
    Haftpflichtversicherung: Statt Emissionen vorsorglich zu vermeiden, können sich Emittenten auch gegen mögliche Schäden versichern.

Quelle: Cansier 1993

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